Wichtig: Clipping Regeln

Zum Start der Showsaison möchten wir eure Aufmerksamkeit auf die Clipping-Regeln richten.

Auf allen APHA- und PHCG-Shows in Deutschland ist das Kürzen und Entfernen folgender Haare nicht erlaubt:
– Tasthaare am Maul
– Wimpern der Augen
– Haare im Augenbereich

Folgende Haare dürfen gekürzt werden:
– Hufbehang
– Haare unterhalb der Kinnlade
– Ohrenhaare jedoch bis max. plan zur Ohrenkante

Regelverstöße
Es werden alle Pferde auf die Einhaltung der Clipping-Regeln kontrolliert. Die Überprüfungen der Clipping-Regeln sind obligatorisch für alle Klassen, die von der APHA anerkannt sind sowie für die Klassen des PHCG. Der Kontrolleur hat jedes Pferd zu überprüfen. Verstöße gegen die Regelungen, wie zum Beispiel das Clipping der Tasthaare, führen dazu, dass das betreffende Pferd aus den Wertungen des PHCG für das betreffende Jahr ausgeschlossen wird, dies kann auch rückwirkend geschehen. Das betreffende Pferd wird dem Amtsveterinär gemeldet, sowie vom Turnier ausgeschlossen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt. 

FAQ-Clipping:

In Deutschland ist speziell das Clippen der Tasthaare bei Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten geregelt. Diese Tasthaare, auch Vibrissen genannt, befinden sich um die Nüstern und teilweise auch um die Augen der Pferde. Sie sind wichtig für die Wahrnehmung der Tiere, insbesondere im Nahbereich. Es gibt keine spezifische Längenangabe im Gesetz, ab wann Tasthaare als „nicht mehr geclippt“ gelten. Generell ist es jedoch so, dass die Haare als natürlich und ungeschnitten erscheinen sollten, um nicht gegen die Tierschutzrichtlinien zu verstoßen. Das bedeutet, dass die Haare vollständig nachwachsen und ihre natürliche Länge und Beschaffenheit erreichen müssen. Dies kann je nach Pferd und Wachstumsrate der Haare unterschiedlich lange dauern, üblicherweise mehrere Wochen bis Monate.

Wenn Sie planen, ein Pferd auf einer Show oder einem Turnier in Deutschland vorzustellen, und unsicher sind, ob die Länge der Tasthaare ausreichend ist, könnten Sie einen Tierarzt konsultieren. Der Tierarzt kann beurteilen, ob die Haare als natürlich gewachsen betrachtet werden können und somit keine Probleme bei einer möglichen Kontrolle entstehen.

 

2024-06-29T21:57:28+02:00
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